Kosten
Eine kieferorthopädische Behandlung wird für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Jedoch ist dies an die Bedingung geknüpft, dass die Behandlung entsprechend dem Behandlungsplan durchgeführt und erfolgreich beendet wird.
Um einen Behandlungsabbruch seitens des Versicherten zu verhindern, genehmigen die Krankenversicherungen zu Beginn der Behandlung nur 80 Prozent der Kosten. Die Bezahlung der restlichen 20 Prozent verbleibt vorerst bei dem Patienten. Wird die Behandlung erfolgreich zu Ende gebracht, erstattet die Kasse die restlichen 20 Prozent der Kosten.