Fissurenversiegelung

Wenn die ersten bleibenden Backenzähne durchdringen, sollte eine gesonderte Prophylaxemaßnahme erfolgen. Die Backenzähne sind auf Grund ihrer anatomischen Gegebenheiten sehr kariesanfällig. In den meisten Fällen haben sie tiefe Grübchen und Furchen, in denen sich bevorzugt Kariesbakterien ansiedeln. Um Karies in diesem Bereich zu vermeiden, muss eine Fissurenversiegelung erfolgen. Hierbei werden die Grübchen mit Kunststoff verschlossen. Voraussetzung ist, dass der Zahn noch nicht von Kariesbakterien angegriffen wurde. Ein absolut sicheres Ergebnis des Kariestests bietet die Anwendung des DIAGNOdent pen der Firma KaVo Dental. Das Gerät erkennt, ob bereits Kariesbakterien den Zahn geschädigt haben. Diese Methode ist für den Patienten absolut schmerzfrei und ungefährlich.
 
Wird eine Schädigung ausgeschlossen, beginnt die Fissurenversiegelung mit der Reinigung des Zahnes und der anschließenden Trockenlegung. Damit sich unter der Versiegelung keine Karies bilden kann, ist dennoch eine Ozonbehandlung, bei der sicher alle Bakterien vernichtet werden, empfehlenswert.  





Welche Zähne können versiegelt werden und wer trägt die Kosten?
 
Grundsätzlich können alle Zähne mit tiefen Grübchen versiegelt werden. Eine Versiegelung ist bei nicht gefährdeten Zähnen nicht zwingend nötig.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen deshalb nur die Kosten einer Versiegelung der acht großen Backenzähnen bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr. Alle anderen Versiegelungen sind privat zu zahlen und kosten zwischen 15 und 25 Euro pro Zahn.