Seit dem 01.01.2004 gelten neue Vorschriften bezüglich der Krankenkassenleistungen bei Wurzelkanalbehandlungen.
Demnach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise zahlen die gesetzlichen Kassen die Behandlung eines Backenzahnes nur noch dann, wenn er dazu dient, die Zahnreihe komplett zu erhalten.
Hat der Versicherte aber in der Zahnreihe bereits eine Lücke, kann die Abrechnung der Behandlung des gleichen Zahnes, nicht über die Krankenkasse erfolgen. In diesem Fall hat der Patient die Wahl: Entweder er lässt den Zahn entfernen oder er investiert ca. 300 Euro für eine Wurzelkanalbehandlung.
Lassen Sie sich hierzu ausführlich von Ihrem Zahnarzt beraten.