Neuregelungen Zahnersatzzuschuss
Ein häufig diskutiertes Thema war die Streichung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Nach ausgiebigen Diskussionen zwischen den Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung war man sich darüber einig, den Zahnersatz im Leistungskatalog zu belassen, aber die bislang als ungerecht empfundene Zuschussreglung neu zu überdenken.
Ergebnis sind die seit dem 01.01.2005 geltenden „befundorientierten Festzuschüsse“. Aber was steckt dahinter und was bedeuten diese Neuregelungen für den Patienten?
Befundorientierte Festzuschüsse bedeuten, dass sich die Zuzahlung der Krankenkasse an dem vorliegenden Befund des Patienten orientiert. Unabhängig von der Güte der Versorgungsart, erhält nun jeder Patient den für ihn gültigen Zuschuss. Dies hat den Vorteil, dass jetzt auch Implantate bezuschusst werden. In der Regel beträgt der Zuschuss der Kasse genau die Hälfte der Regelversorgung. Entscheidet sich der Versicherte für einen hochwertigeren Zahnersatz, muss er die Kosten, die über die Regelversorgung hinausgehen, selber tragen.
Das Bonusheft hat weiterhin Bestand. Kann der Patient regelmäßige Zahnarztbesuche vorweisen, erhöht sich sein Festzuschuss um 20 Prozent, wenn er 5 Jahre in Folge nachweißlich den Zahnarzt aufgesucht hat. Kann der Patient belegen, dass er sogar 10 Jahre in Folge die zahnärztlichen Untersuchungen wahrgenommen hat, so steigt sein Zuschuss sogar um 30 Prozent.